Die Fahrschule WIVUS in Wien 1210 Strebersdorf unterstützt dich bei allen Fristen der Mehrphasenausbildung für B, L17 sowie A1, A2 und A. Wir helfen bei Terminplanung, Reihenfolge und rechtzeitiger Durchführung der Pflichtmodule.
B & L17
12 Monate
gesetzliche Gesamtfrist
Motorrad A1 / A2 / A
14 Monate
gesetzliche Gesamtfrist
Standort
Wien 1210
Strebersdorf / Floridsdorf
Wichtig ist die richtige Reihenfolge der Module. Bei Fristversäumnissen können Verwaltungsstrafen oder behördliche Maßnahmen entstehen.
1. Perfektionsfahrt
2–4 Monate nach der Fahrprüfung
Fahrsicherheitstraining
3–9 Monate nach der Fahrprüfung
2. Perfektionsfahrt
6–12 Monate nach der Fahrprüfung
➡️ Gesamtfrist: maximal 12 Monate
Fahrsicherheitstraining
3–9 Monate nach der Fahrprüfung
Perfektionsfahrt
6–12 Monate nach der Fahrprüfung
➡️ Gesamtfrist: maximal 12 Monate
Fahrsicherheitstraining
inkl. Gefahrenwahrnehmung: 2–12 Monate
Perfektionsfahrt
4–14 Monate nach der Fahrprüfung
➡️ Gesamtfrist: maximal 14 Monate
B & L17 → 12 Monate
A1, A2, A → 14 Monate
jeweils ab dem Tag der praktischen Fahrprüfung.
Bei B und L17 innerhalb von 12 Monaten, bei A1, A2 und A innerhalb von 14 Monaten.
Es können Verwaltungsstrafen oder behördliche Maßnahmen entstehen.
Ja. Wir unterstützen dich bei Reihenfolge, Fristen und Terminorganisation.
Über die Fahrschule WIVUS in Wien 1210 Strebersdorf.
Du bist unsicher wegen Fristen, Terminen oder der richtigen Reihenfolge? Wir beraten dich persönlich und helfen bei einer stressfreien Organisation deiner Mehrphasenausbildung.
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